Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Die Kerntätigkeit bezieht sich auf nachstehende Rechtsgebiete:
- Immobilienrecht (Grundstücksübertragungen, Hypotheken, Grundschulden),
- Gesellschaftsrecht (Gründungen von Aktiengesellschaften und GmbH´s bzw. Unternehmergesellschaften, Kapitalemissionen, Satzungsänderungen, Unternehmensumwandlungen),
- Familienrecht (Vorsorgevollmachten, Eheverträge, Generalvollmachten),
- Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen),
Zu den weiteren Aufgaben des Notars gehört die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. Er nimmt Verlosungen vor, stellt Vermögensverzeichnisse auf, legt Siegel an und bescheinigt amtlich wahrgenommene Tatsachen.