Familien- und Erbrecht
Das Ehe- und Familienrecht ist ein weiterer Bereich unseres Schaffens. Wir fertigen Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und vertreten Ihre Interessen bei Verträgen im Wege vorweggenommener Erbfolge einschließlich der steuerrechtlichen Auswirkungen.
In Ehescheidungsverfahren und Unterhaltsfragen sind wir vor allen Familiengerichten in der Bundesrepublik Deutschland tätig.